Zoll und Außenwirtschaft kompakt

Kommission legt dem Rat Handels- und Investitionsabkommen mit Vietnam vor

Die Europäische Kommission hat am 17.10.2018 die Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Vietnam angenommen und so den Weg für ihre Unterzeichnung und ihren möglichen Abschluss geebnet. Vietnam ist nach Singapur der zweitgrößte Handelspartner der EU im Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN). Mit dem Handelsabkommen werden praktisch alle Zölle auf Waren, die zwischen beiden Seiten gehandelt werden, abgeschafft. Das Abkommen sieht auch eine starke und rechtsverbindliche Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung und damit die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, den Umweltschutz und den Kampf gegen den Klimawandel (mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Übereinkommen von Paris) vor.

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Pressemitteilung v. 17.10.2018

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Europäische Kommission


EU und Singapur intensivieren ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen

Die Europäische Union und Singapur haben am 19.10.2018 drei Abkommen unterzeichnet, die ihre politischen, handelspolitischen und Investitionsbeziehungen auf eine neue Stufe heben. Zusammengenommen bedeuten sie einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Präsenz der EU in einer rasch wachsenden, wichtigen Region.

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Pressemitteilung v. 19.10.2018

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Europäische Kommission


Neue Aufzeichnungspflichten bei der Energiesteuer auf Erdgas und der Stromsteuer

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (BGBl. 2018 I S. 84) sind zum 01.01.2018 die Vorschriften zu den steuerlichen Aufzeichnungspflichten bei der Energiesteuer auf Erdgas und der Stromsteuer geändert worden. Es werden nun amtliche Vordrucke vorgegeben, nach denen die Aufzeichnungen zu führen sind. Die Aufzeichnungen dienen zur Ermittlung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Die Vordrucke 1109 ("Aufzeichnungen über die von Lieferern bezogenen, gelieferten oder entnommenen Erdgasmengen") und 1418 ("Aufzeichnungen über die von Versorgern geleisteten oder selbst entnommenen Strommengen") sind in den letzten Monaten entwickelt und mit verschiedenen Parteien abgestimmt worden. Betroffen sind im Wesentlichen klassische Energieversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher mit Erdgas oder Strom beliefern.

Da in der Regel betriebliche Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt werden und diese auch beibehalten werden können, wenn dabei die Vorgaben der amtlichen Vordrucke eingehalten werden, sind Übergangsfristen bis zur erstmaligen Bereitstellung der geforderten Daten vorgesehen. Die Übergangsfristen können dem Informationsschreiben entnommen werden. Die Merkblätter 1109a und 1418a sollen genau wie die "Häufig gestellten Fragen (FAQs)" und die "Hilfestellung zur Verfahrensdokumentation" die Umsetzung der Vorgaben der Vordrucke unterstützen.

Die Vordrucke werden zunächst in Form von Muster-Vordrucken bereitgestellt. Soweit keine betrieblichen Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt werden, für die Übergangsfristen gelten, sind die Vordrucke mit der Bereitstellung im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de zu verwenden. Das Bereitstellungsdatum wird unter www.zoll.de gesondert bekannt gemacht.

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Fachmeldung v. 26.10.2018

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Zoll.de


Umgehung von EU-Zöllen: Kommission geht gegen das Vereinigte Königreich vor

Die Europäische Kommission geht auf Initiative von Haushaltskommissar Günther Oettinger weiter gegen das Vereinigte Königreich vor, weil britische Importeure von Schuhen und Kleidung aus China EU-Zölle in Höhe von 2,7 Mrd. Euro umgangen haben. Heute (Montag) beschloss die Kommission, eine begründete Stellungnahme an das Vereinigte Königreich zu richten, da es dem EU-Haushalt Zölle nicht bereitgestellt hat, obwohl dies nach dem EU-Recht vorgeschrieben ist. Dies ist der zweite Schritt, den die Kommission im förmlichen Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache unternimmt, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen.

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Pressemitteilung v. 24.09.2018

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Europäische Kommission


Chemische Waffen: Rat nimmt neue Sanktionsregelung an

Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Regelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen angenommen. Der Beschluss ist eine unmittelbare Folgemaßnahme zu den Schussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28.06.2018.
Die EU ist somit in der Lage, Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen zu verhängen, die an der Entwicklung und am Einsatz chemischer Waffen überall in der Welt beteiligt sind.

Die restriktiven Maßnahmen sind gegen Personen und Einrichtungen gerichtet, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, sowie gegen jene, die sie finanziell, technisch oder materiell unterstützen und ihnen bei solchen Aktivitäten behilflich sind oder sie dazu anspornen oder die mit ihnen in Verbindung stehen.

Im Rahmen der Sanktionen werden die Vermögenswerte bestimmter Einrichtungen und Personen eingefroren; für letztere gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus ist es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

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Pressemitteilung v. 15.10.2018

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Rat der EU


Europäische Kommission: Aktualisierung des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung

Am 10.10.2018 verabschiedete die Kommission die jährliche Delegierte Verordnung, mit der die Güterliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aktualisiert und mit den Beschlüssen im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und Exportkontrollvereinbarungen im Jahr 2016 in Einklang gebracht wird.

Der Großteil der Änderungen in diesem Jahr resultiert aus Änderungen, die auf der Plenarsitzung 2017 des Wassenaar-Arrangements beschlossen wurden, darunter:

  • Änderung der Kontrollen bzgl. Mess- und Prüfmitteln (2B006) und neue Kontrolle von Winkelmessgeräten;
  • Löschung der Kontrollen von Robotern mit 3D-Bildverarbeitung (2B007a);
  • Löschung der Kontrollen der Technologie für numerische Steuereinheiten (2E003b) und Steuer-Befehlsgeneratoren für Werkzeugmaschinen (2E003d);
  • Neuer Kontrolleintrag für elektrooptische Modulatoren (3A001i);
  • Neuer Eintrag für die Halbleiterfertigung von Maskensubstratrohlingen (3B001j);
  • Neue Beschränkungen für "Upgrades" von Intrusionssoftware (4D004);
  • Neue Beschränkungen der Technologien für die Offenlegung von Sicherheitslücken und die Reaktion auf Cybervorfälle (4E001);
  • Neue Kontrolle für Focal Plane Array (FPA) Ausleseschaltungen (ROIC) (6A002f);
  • Löschung der Kontrollen für Geräte für Hochgeschwindigkeits-Filmaufnahmen ud mechanische Kameras (6A003a);
  • Ergänzung neuer Parameter für den korrigierten spezifischen Kraftstoffverbrauch von kontrollierten Schiffsgasturbinensteuerungen (9A002);
  • Verschärfung der Kontrollen für bodengestützte Raumfahrtkontrollgeräte (9A004);
  • Änderung der Softwaresteuerung zum Testen von Gasturbinenflugtriebwerken (9D004b).

Das Missile Technology Control Regime beschloss 2017, neue Parameter für die Erfassung von Chargenmischern hinzuzufügen (1B117), den Kontrollumfang für Fließdrückmaschinen (2B109) auf die Raketenproduktion zu beschränken, die Erfassung von Satellitennavigationssystemen (7A105) so zu ändern, dass sie sowohl regionale als auch globale Systeme umfasst, und Trockengewichts- und Rotordurchmesserparameter bzgl. der Kontrolle von Turbojet-/Turbofantriebwerken hinzuzufügen (9A101).

Die Nuclear Suppliers Group vereinbarte 2017, eine neue Güterlistenposition für Lithium-Zielbaugruppen (1B235) hinzuzufügen, um den Dual-Use-NPG-Eintrag 2.A.4 widerzuspiegeln, und die Kontrollen für Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen (1B229) zu streichen.
Die Australia Group vereinbarte 2017, 1C350 um einen CWÜ-relevanten Stoff zu ergänzen, die Kontrolle genetischer Elemente neu zu definieren und bestimmte Ergänzungen bzgl. der Kontrollen sowohl für chemische als auch für biologische Herstellungsausrüstungen vorzunehmen.

Die delegierte Verordnung der Kommission tritt nach ihrer Veröffentlichung, ca. zwei Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft, sofern der Rat und das Europäische Parlament innerhalb dieser Frist keine Einwände erheben. Der geplante Veröffentlichungstermin für den Fall eines erfolgreichen Ablaufs der Widerspruchsfrist ist für den 14.12.2018 vorgesehen.

Links

Comprehensive Change Note Summary 2018
detaillierter Überblick über alle technischen Änderungen gegenüber der EU Dual-Use Control List 2017 in allen 10 Kategorien
Delegierte Verordnung der Kommission von 2018 einschließlich der Begründung

Quelle

Europäische Kommission

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