Zoll und Außenwirtschaft kompakt

Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

Überblick

Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet einen einfachen und effizienten Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Nach einmaliger Registrierung können Antragsverfahren und Geschäftsprozesse medienbruchfrei über das Internet abgewickelt werden.

Für Geschäftskunden stehen aktuell insbesondere folgende Dienstleistungen online zur Verfügung:

  • Verbindliche Zolltarifauskunft (ab 01.10.2019 ausschließlich über das Portal möglich)
  • EORI-Nummer-Verwaltung

Bürgerinnen und Bürger können z. B. die Änderung der Bankverbindung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat) vornehmen.

Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet je nach Nutzung der unterschiedlichen Dienstleistungen verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Um die Funktionalitäten des Zollportals in vollem Umfang nutzen zu können, steht der Zugang mittels ELSTER zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können auch den elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel nutzen. Für die Änderung der Bankverbindung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ist beispielsweise die Registrierung mittels E-Mail und Passwort ausreichend.

Neben den vorgenannten Dienstleistungen bietet das Bürger- und Geschäftskundenportal verschiedene Funktionen, die eine komfortable Kommunikation mit dem Zoll ermöglichen:

  • Zugang zu den online verfügbaren Dienstleistungen des Zolls mit nur einem Login
  • Vorgangsübersicht einschließlich einer Statusverfolgung
  • Elektronisches Postfach
  • Abruf von Online-Bescheiden in Formaten, die digital weiterverarbeitet werden können
  • Sichere Identifizierung mittels ELSTER sowie elektronischem Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel

Kontinuierlich werden weitere Dienstleistungen des Zolls für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über das Portal erreichbar sein. Wir werden an dieser Stelle über Neuerungen im Portal informieren.

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Zoll-Fachmeldung v. 01.10.2019

Quelle

Zoll.de


Veröffentlichung einer neuen Matrix

Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens

Im Amtsblatt (EU) Nr. C 333/3 vom 4. Oktober 2019 wurde seitens der Europäischen Kommission mit Mitteilung 2019/C 333/03 eine neue Matrix veröffentlicht.

Die Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 01.09.2019 dar.

Die Tabellen 2 und 3 enthalten das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.

Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung 2019/C 158/06 (ABl. C 158/5 vom 10. Mai 2019).

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Zoll-Fachmeldung v. 07.10.2019

Quelle

Zoll.de


Hinweis zur Antragstellung AEO

Antragstellung weiterhin über den Internetantrag AEO-Bewilligung (IAEO)

Seit dem 01.10.2019 erfolgt die Antragstellung auf eine Bewilligung für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) europaweit grds. mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung (Artikel 6 Zollkodex der Union) über das EU Trader Portal (eAEO). Allerdings können die Mitgliedstaaten auch auf nationale elektronische Systeme zurückgreifen.

In Deutschland erfolgt die AEO-Antragstellung daher weiterhin ausschließlich über die gewohnten Möglichkeiten, d. h. bevorzugt elektronisch über den "Internetantrag AEO-Bewilligung" oder auch über das Papierformular 0390.

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Zoll-Fachmeldung v. 14.10.2019

Quelle

Zoll.de


U-Handelsabkommen: Neue Chancen in Zeiten globaler wirtschaftlicher Unsicherheiten

Trotz des schwierigen globalen Wirtschaftsklimas haben die europäischen Unternehmen die Möglichkeiten, die das Handelsnetz der Europäischen Union – das größte weltweit – bietet, weiterhin gut genutzt. Im Jahr 2018 umfasste dieses Netzwerk 31 % der europäischen Handelsströme, eine Zahl, die laut dem heute veröffentlichten Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung von Handelsabkommen erheblich (auf fast 40 %) steigen wird, da weitere Handelsabkommen in Kraft treten werden. Insgesamt entfallen auf den Handel 35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU.

Im Jahr 2018 haben sich die EU-Ausfuhren in und die Einfuhren aus Handelspartnerländern gut entwickelt: Das Wachstum hielt mit 2 % bzw. 4,6 % kontinuierlich an, wobei die Exportleistung der EU im Agrar- und Lebensmittelsektor besonders stark war. Das wachsende Netz von EU-Handelsabkommen schafft wirtschaftliche Chancen für Arbeitnehmer in ganz Europa, schließlich hängen mehr als 36 Mio. Arbeitsplätze von Ausfuhren in Länder außerhalb der EU ab. Die EU verzeichnete mit ihren Handelspartnern im Warenhandel einen Überschuss von 84,6 Mrd. EUR. Dem entgegen steht ein Handelsdefizit gegenüber dem Rest der Welt von insgesamt rund 24,6 Mrd. EUR.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström äußerte sich zu dem Bericht wie folgt:

„Handelsabkommen bieten den europäischen Unternehmen die Möglichkeit, zu wachsen und mehr Menschen zu beschäftigen. Der heutige Bericht zeigt, dass der Handel insgesamt zugenommen hat und dass so viele globale Handelsströme von Präferenzhandelsabkommen erfasst werden wie nie zuvor. Besonders unsere Lebensmittel- und Getränkeexporte profitieren davon, dass für sorgfältig hergestellte Erzeugnisse aus EU-Ländern wie Champagner und Feta niedrigere Zölle gelten und sie außerhalb der Union rechtlich geschützt sind. Der Bericht verdeutlicht außerdem, wie unser Fokus auf Handel und nachhaltige Entwicklung Früchte trägt. Darüber hinaus haben wir im vergangen Jahr eine Reihe beispielloser Maßnahmen ergriffen, um die von unseren Handelspartnern eingegangenen Verpflichtungen durchzusetzen, insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerrechte. Natürlich bleibt noch viel zu tun. Aber indem wir diese Informationen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, erhoffen wir uns eine umfassende Diskussion darüber, wie sichergestellt werden kann, dass Handelsabkommen möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.“

Betrachtet man die einzelnen Sektoren in den verschiedenen Abkommen, so zeigt der Bericht von 2018 Folgendes:

  • Die EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln in die Handelspartnerländer nahmen weiter zu und stiegen um insgesamt 2,2 % gegenüber dem Vorjahr. Auch die Ausfuhren von Agrarlebensmitteln nach Südkorea nahmen um 4,8 % zu. Erwähnenswert sind ferner die Agrarlebensmittelausfuhren nach Georgien, Moldau und in die Ukraine, die im Vergleich zu 2017 um 11 % gestiegen sind.
  • Die EU-Ausfuhren von Industriegütern stiegen um insgesamt 2 %, wobei unter anderem bei Chemikalien (2,5 %), mineralischen Erzeugnissen (6 %) und unedlen Metallen (4,4 %) ein stärkeres Wachstum zu verzeichnen war.
  • Betrachtet man beispielsweise eines der jüngsten Handelsabkommen, so zeigt der Bericht, dass im ersten vollen Kalenderjahr (2018) der Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada folgende Ergebnisse erzielt wurden:
  • Der bilaterale Warenhandel stieg um 10,3 % und der Handelsüberschuss der EU gegenüber Kanada nahm um 60 % zu.
  • Die Warenausfuhren der EU nach Kanada stiegen um 15 % (bzw. generierten 36 Mrd. EUR an zusätzlichen Ausfuhreinnahmen), insbesondere in Sektoren, in denen die Einfuhrzölle früher hoch waren, wie z. B. bei Arzneimitteln (+ 29 %), Maschinen (+ 16 %) oder organischen chemischen Erzeugnissen (+ 77 %).
  • Die EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln nach Kanada (9 % der Gesamtausfuhren der EU) stiegen um 7 %.

Darüber hinaus hoben mehrere Partnerländer nach intensiven Diskussionen in den gemischten Ausschüssen, die mit den verschiedenen Handelsabkommen geschaffen wurden, Handelshindernisse auf‚ sodass mehr EU-Unternehmen die Möglichkeiten, die diese Abkommen bieten, in vollem Umfang nutzen können. So werden etwa dänische und niederländische Landwirte in der Lage sein, Rindfleisch nach Südkorea auszuführen, während Polen und Spanien Geflügelfleisch nach Südafrika exportieren können.

In dem Bericht werden außerdem die Auswirkungen der Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ untersucht‚ die Bestandteil aller modernen Handelsabkommen der EU sind. Diese Kapitel zielen darauf ab, mit den Handelspartnern zusammenzuarbeiten, um die internationalen Regeln in den Bereichen Arbeit und Umwelt umzusetzen, wie sie in den multilateralen Umweltübereinkommen oder den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verankert sind. Zu den jüngsten Erfolgen im Vorfeld des Inkrafttretens der jeweiligen Abkommen gehört, dass Mexiko und Vietnam das IAO-Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen ratifiziert haben. Darüber hinaus werden in den Abkommen mit Vietnam, Japan, Singapur, dem Mercosur und Mexiko die Verpflichtungen zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens bekräftigt.

In den Jahren 2018 und 2019 ergriff die EU im Rahmen ihrer Handelsabkommen auch zahlreiche Durchsetzungsmaßnahmen‚ u. a. in Bezug auf Arbeitsnormen. So beantragte die EU etwa die Einrichtung eines Panels, da Südkorea die IAO-Übereinkommen über Arbeitnehmerrechte, insbesondere die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, nicht ratifiziert hat.
In dem Bericht wird jedoch auch betont, dass die Bemühungen – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern – verstärkt werden müssen, um das Bewusstsein für die Möglichkeiten zu schärfen, die Handelsabkommen bieten, und auch um Durchsetzungsmaßnahmen zu verstärken, sodass die Abkommen die gewünschten Ergebnisse liefern.
Der Bericht wird nun mit dem Europäischen Parlament und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat erörtert.

Hintergrund

Derzeit verfügt die EU über das größte Handelsnetz der Welt, bestehend aus 41 Handelsabkommen, die 72 Länder abdecken. Zu den Handelsabkommen der EU gehören:

  • Abkommen der „ersten Generation“ aus der Zeit vor 2006, die den Schwerpunkt auf die Beseitigung von Zöllen legen,
  • Abkommen der „zweiten Generation“, die sich auf neue Bereiche erstrecken, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung,
  • vertiefte und umfassende Freihandelszonen (Deep and Comprehensive Free Trade Areas, DCFTA), die stärkere wirtschaftliche Beziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarländern schaffen, und
  • Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die sich auf die Entwicklungsbedürfnisse der Regionen in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean konzentrieren.

Link

EU-Rapid-Meldung v. 14.10.2019

Quelle

Europäische Kommission


Nicaragua: EU nimmt Rahmen für Sanktionen an

Der Rat der EU hat einen rechtlichen Rahmen für Sanktionen gegen Nicaragua beschlossen. Damit können gezielte und individuelle Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen verhängt werden.

Die EU geht damit gegen diejenigen vor, die für Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Nicaragua verantwortlich sind. Die Sanktionen richten sich außerdem gegen Personen und Einrichtungen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua untergraben.

Die Sanktionen bestehen aus dem Einfrieren von Vermögenswerten bestimmter Einrichtungen und Personen; für letztere gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus ist es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Links

Verordnung (EU) 2019/1716

Nicaragua: Schlussfolgerungen des Rates und Rahmen der EU für gezielte Sanktionen

Quelle

EUR-Lex Europäischer Rat


Chemische Waffen: Rat verlängert EU-Sanktionen um ein Jahr

Der Rat der Europäischen Union hat am 14.10.2019 die restriktiven Maßnahmen der EU gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen bis zum 16.10.2020 verlängert.

Die restriktiven Maßnahmen richten sich sowohl gegen Personen und Organisationen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, als auch gegen jene, die dafür finanzielle, technische oder materielle Unterstützung bereitstellen, hilfestellend oder bestärkend dazu beitragen oder mit solchen Waffen in Verbindung stehen.

Bei den Sanktionen handelt es sich um Einreiseverbote in die EU sowie das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Organisationen.

Links

Beschluss (GASP) 2019/1722

Chemische Waffen: Rat verlängert EU-Sanktionen um ein Jahr

Quellen

EUR-Lex
Europäischer Rat

 

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