Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter September 2017

Aufgrund des seit dem 01.05.2016 anwendbaren Unionszollkodex (UZK) ist eine Neubewertung der unter dem Zollkodex (ZK) und der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) erteilten Bewilligungen notwendig geworden. Die Überprüfung dieser bestehenden Bewilligungen erfolgt durch einen „Fragenkatalog zur Selbstbewertung“. Im Fragenkatalog werden hierzu die Angabe von (Vor)Namen, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und zuständigem Finanzamt der Mitglieder von Bei- und Aufsichtsräten, der wichtigsten Führungskräfte, der für Zollangelegenheiten verantwortlichen Personen sowie der Zollsachbearbeiter verlangt. Gegen diese Abfrage werden vielfach u. a. datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Das FG Düsseldorf hat nun mit Vorlagebeschluss v. 09.08.2017, 4 K 1404/17 ZC-496/17, die Frage der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Abfrage der persönlichen Steueridentifikationsnummer dem EuGH vorgelegt. Dieses anhängige EuGH-Vorabentscheidungsverfahren ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da es letztlich europaweit alle Unternehmen mit zollrechtlichen „Bestandsbewilligungen“ betrifft.

Zudem finden Sie in diesem Newsletter die aktuelle Entscheidung des EuGH zur Abgrenzung beim Vorsteuerabzug im Hinblick auf unternehmensfremde Verwendung (EuGH, Urt. v. 14.09.2017, C-132/16, Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investments EOOD) sowie interessante finanzgerichtliche Entscheidungen zur Frage der Abgrenzung von Leistungsaustausch oder Schadensersatz sowie der Einordnung einer Windkraftanlage als umsatzsteuerrechtliche Betriebsstätte (feste Niederlassung). Auch auf die Entscheidung zum Steuersatz von "Wiesnbrezn" möchten wir hinweisen, da diese interessante Aussagen zur Zurechnung von Sitzgelegenheiten und Tischen für die Einordnung als regelbesteuerten Restaurationsumsatz oder ermäßigt besteuerte Lieferung von Lebensmitteln enthält.

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer relevanter Urteile sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen