Bundesregierung verabschiedet E-Rechnungs-Verordnung (VeR)

Die Bundesregierung hat die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes verabschiedet. Diese gehe deutlich über EU-Vorgaben hinaus. Hierauf weist der Verband elektronische Rechnung (VeR) hin.

Hierzu führt der VeR weiter aus:

Während die EU lediglich die verbindliche Annahme und Weiterverarbeitung (ausschließlich) elektronischer Rechnungen durch die Verwaltung als Rechnungsempfänger vorschreibt, sind nach dem Willen der Bundesregierung hierzulande künftig auch die Rechnungssteller verbindlich in der Pflicht, elektronische Rechnungen zu übermitteln.

Nicht betroffen von dieser „Verpflichtung zum E-Invoicing“ sind lediglich Rechnungen aus Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1.000 € (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes.

Tatsächlich in Kraft treten die Regelungen in mehreren Stufen, beginnend mit dem 27.11.2018 für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane. Ein Jahr später folgen dann die subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sog. Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber. Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch greift schließlich ab dem 27.11.2020.

Zukünftig soll ein zentrales Verwaltungsportal die Einreichung elektronischer Rechnungen im präferierten Format „XRechnung“ besonders einfach gestalten. Nach einmaliger Registrierung lassen sich Rechnungen dann entweder per manueller Eingabe über ein Web-Formular, per File-Upload in einem zulässigen Datenformat, per DE-Mail bzw. E-Mail oder über eine spezielle Webservice-Schnittstelle an die öffentliche Verwaltung übermitteln.

Hinweis:

Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes kann auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren heruntergeladen werden.

Quelle

VeR online, Pressemitteilung v. 08.09.2017 (Sc)

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