Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter September 2018

Die EU hat Einigung zu MwSt-Reformen erzielt. „Es ist geschafft“ – die ersten der mehreren Reformpakete zur Änderung des Europäischen Mehrwertsteuersystems (auch bekannt als sog. „quick fixes“ u. a.) wurden vom RAT der EUROPÄISCHEN UNION am 02.10.2018 beschlossen. Zum ersten Mal wird der europäische Mehrwertsteuerraum einheitliche Regelungen für das innergemeinschaftliche Reihengeschäft, für Lieferungen über Konsignationslager und für Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen erhalten.

Zudem wurde die USt-IdNr. als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen beschlossen. Diese Neuerungen sollen zwar erst zum 01.01.2020 in Kraft treten. Dennoch wird es für Verwaltung und Unternehmen zu Umstellungen kommen. Betroffene Unternehmer sollten jetzt bereits den Handlungsbedarf eruieren, um rechtzeitig mit Anpassungen der Prozesse und Infrastruktur zu beginnen.

Daneben wurde eine zeitlich begrenzte Steuerschuldumkehr für besonders vom Missbrauch betroffene Mitgliedstaaten erlaubt und die Möglichkeit der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf „digitale Medien“ geschaffen. Näheres finden Sie in diesem Newsletter und ausführlicher in einer der kommenden Ausgaben.

Neben diesem brandaktuellen Thema aus dem Bereich der Gesetzgebung finden Sie wie gewohnt die Besprechung relevanter Entscheidungen sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Viel Freude bei der Lektüre!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen