Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter September 2019

Unser aktueller Newsletter beinhaltet eine Vielzahl von bemerkenswerten Entscheidungen unter „BFH in Kürze“, welche sicherlich noch Auswirkungen auf die zukünftige Umsatzsteuerpraxis haben werden.

Die aktuell anstehende Umsetzung der MwSt-Reform „Quick Fixes“ im Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften haben wir bereits in den vergangenen Monaten besprochen. Es bleibt spannend, welche Fassung letztendlich in Kraft treten wird. Sicher ist nur, dass die „Quick Fixes“ zum 01.01.2020 umgesetzt sein müssen und die jetzige Fassung u. E. auch weitestgehend diejenige ist, welche ab dem kommenden Jahr gelten wird.

Grund genug, sich mit den Umstellungsbedarf und etwaigen Neuerungen in internen Prozessen, Geschäftsbeziehungen und Lagerkonstellationen nun zu befassen. Das Umsatzsteuer-Team der AWB bietet interessierten Unternehmen einen „Quick Fixes“-Workshop an und ist auf vielen Konferenzen und in Seminaren mit Referenten präsent, um über die anstehenden Neuerungen zu informieren. Sprechen Sie uns gern an.

Zudem haben wir für Sie zwei bemerkenswerte Entscheidungen zur Frage der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung im Zusammenhang mit der Margenbesteuerung und dem Vertragsverletzungsverfahren über die Reichweite der Durchschnittsatzbesteuerung im Newsletter erläutert.

 

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen