Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Mai 2017

Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen drei EU-ansässige Unternehmer, die in verschiedenen Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich erfasst sind, Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab, wobei der Gegenstand vom ersten Lieferer direkt an den letzten Abnehmer gelangt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dabei der „mittlere Unternehmer“ gem. Art. 141 MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit. Dies dient der Vermeidung unnötiger Registrierungspflichten innerhalb der EU.

Mit einem Vorabentscheidungsersuchen hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Voraussetzungen des Art. 141 auch dann erfüllt sind, wenn dieser „mittlere Unternehmer“ zwar in jenem Mitgliedstaat, aus dem der Gegenstand versandt wird, ansässig ist, aber die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates verwendet. Zudem ersucht der VwGH um die Beantwortung der Frage, ob diese Steuerbefreiung nur dann zusteht, wenn die dafür notwendigen Angaben fristgerecht in der Zusammenfassenden Meldung erfolgen. Die Entscheidung des EuGH ist mit Spannung zu erwarten – wir beleuchten den Sachverhalt ausführlich in unserem aktuellen Newsletter!

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer relevanter Urteile sowie Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen