Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Sondernewsletter März 2018

Die korrekte Zuordnung der Warenbewegung zu einer Lieferung in Reihengeschäftskonstellationen ist von absoluter Bedeutung für die korrekte Anwendung der Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen. Nur die warenbewegte Lieferung kann von der Umsatzsteuer befreit sein.

Der heutige Sondernewsletter befasst sich mit der Entscheidung des EuGH vom 28.02.2018 in der Rs. Kreuzmayr. Der EuGH sollte darüber entscheiden, wo die Warenbewegung in einem Reihengeschäft zuzuordnen ist, wenn der Lieferant und sein Abnehmer übereingekommen sind, dass der Abnehmer die Ware abholt und in ein anderes EU Mitgliedsland befördert / versendet; tatsächlich aber der Abnehmer die Waren bereits weiterveräußert hat und dessen Kunde (zweiter Abnehmer) die Waren abholt.

Der EuGH gibt leider nur tlw. Antworten auf die gestellten Vorlagefragen. Aber er verdeutlicht, dass eine fehlerhafte Abrechnung als steuerfreie Lieferung oder mit Umsatzsteuer nicht aus Vertrauensschutzgesichtspunkten bestand hat. Details lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.

Daher wird für alle exportierenden und importierenden Unternehmen die Abwicklung der Liefergeschäfte und die Anwendung der Steuerbefreiung von besonderer Bedeutung sein. Das Urteil gibt Anlass, die Warenströme zu prüfen und sich risikoarme Prozesse zu gestalten. Insbesondere Abholfälle (pick up cases) sollten kritisch überwacht werden. Das Team der AWB steht Ihnen dabei gern beratend zur Seite.

Viel Freude bei der Lektüre!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen