Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Sondernewsletter Mai 2018

Unser Sondernewsletter beinhaltet eine wichtige Entscheidung für alle, welche bislang vom sog. "Pommes Erlass" (Abschn. 1a.2. Abs. 14 UStAE) Gebrauch gemacht haben. Nach dem Pommes-Erlass war es möglich, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung aus dem EU-Ausland ins Inland als Verbringen und anschließende Inlandslieferung abgerechnet wurde. Dies hatte für Abnehmer den Vorteil keine Erwerbsbesteuerung durchführen zu müssen und zudem eine Rechnung mit (dann zutreffend) ausgewiesener deutscher USt zu erhalten. Vielfach war aus Vereinfachungsgründen seitens der Lieferanten, aber teilweise auch auf ausdrücklichem Wunsch der Abnehmer in Deutschland, von dieser Regelung Gebrauch gemacht worden.

Beide Seiten sind folglich von der Abschaffung betroffen. Mit Ende des Jahres 2018 wird diese Vereinfachungsregelung ersatzlos auslaufen. Alle Lieferanten bzw. Kunden, deren Lieferanten auf diese Regelung ihre umsatzsteuerrechtliche Abwicklung gestützt haben, sind nun gefordert, die Lieferbeziehung über die Grenze neu zu strukturieren. Auch wenn die Übergangsfrist noch einige Monate vorsieht, so ist anzuraten, bereits jetzt Auswirkungen und Umstellungsbedarf zu prüfen. Die Implementierung neuer Abläufe / Prozesse ist erfahrungsgemäß zeitintensiv. Das USt-Team der AWB steht Ihnen dabei gern mit der Erfahrung und Beratung zur Seite.


Viel Freude bei der Lektüre!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen