EU-MwSt-Reform: BMF veröffentlicht Gesetzesentwurf zur Umsetzung der sog. Quick Fixes

Die nach Angaben der EU-Kommission größte MwSt-Reform im EU-Binnenmarkt, die Quick Fixes, wird zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Auch Deutschland hat nun mit der Umsetzung der Änderungen der MwSt-SystRL in das deutsche Umsatzsteuergesetz begonnen.

Der Referentenentwurf des JStG 2019 enthält die Änderungen in Bezug auf diese Neuerungen. Der Entwurf wurde am 08.05.2019 auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

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Ge­setz zur wei­te­ren steu­er­li­chen För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät und zur Än­de­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten

Die Neuerungen umfassen die erstmalige Regelung der Zuordnung der Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften in der MwStSystRL sowie die Implementierung der USt-IdNr. (und der Meldung in der Zusammenfassenden Meldung) als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung sowie EU-weite Vereinfachungen bei Warenlieferungen über Konsignationslager.

Neben diesen Änderungen in der MwStSystRL, welche die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen haben, wurde auch eine Vermutungsregelung bei den Belegnachweisen in der MwStDVO beschlossen.

Die MwStDVO ist unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten, sodass es hierfür keines Umsetzungsakts bedarf.

Diese Reform der MwSt beim Warenverkehr im Binnenmarkt wird alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Umsätzen im Jahr 2019 mit der Prüfung des Handlungsbedarfs und ggf. Änderungsbedarf im Supply-Chain-Management und den unternehmensinternen Prozessen sowie ggf. einer Umstellung der Geschäftsbeziehungen über die EU-Grenze beschäftigen. Ein Jahr Umsetzungsperiode ist für ein Projekt dieser Größenordnung häufig knapp bemessen, insbesondere dann, wenn IT-Abläufe und Geschäftsprozesse angepasst werden müssen.

Das USt-Team der AWB hat sich bereits mit den Änderungen der MwStSystRL sowie aktuell dem Referentenentwurf befasst und bietet den „Quick Fixes Quick Radar“ an, sodass Sie für Ihr Unternehmen den Handlungsbedarf feststellen können und rechtzeitig die internen Weichen für einen guten Start in die Neuregelung setzen.

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