Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Sondernewsletter November 2018

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 31.10.2018 die Nichtbeanstandungsfrist für die Anwendung der Neufassung der Verwaltungsauffassung für Lieferungen über ein sog. Konsignationslager bis zum 01.01.2020 verlängert. Dies steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den sog. „quick fixes“, welche am 02.10.2018 politisch vereinbart wurden.

Betroffene sollten nun eruieren, ob eine Umstellung auf Basis der neuen Verwaltungsauffassung wirtschaftlich und prozessual sinnvoll ist und sich zugleich auf die EU-weite Neuregelung vorbereiten.

Einen ersten Überblick gibt der anliegende Beitrag unseres Sondernewsletters.

Viel Freude bei der Lektüre!
 

Ihr Umsatzsteuer-Team