Zoll – Customs

AWB Sondernewsletter Nr. 2/2020

COVID19: Relevante Zollvorschriften und verfügbare Vereinfachungen

Vor dem Hintergrund der weitreichenden Konsequenzen der Corona-Pandemie (COVID-19) hat sich nun auch die EU-Kommission in Form eines Leitfadens und eines Beschlusses zu einigen aus ihrer Sicht relevanten Punkten geäußert, um den außergewöhnlichen Umständen gerecht zu werden.

Hierbei geht es vornehmlich nicht um neue Regelungen, sondern um die unionsweit einheitliche Auslegung bestehender Regelungen, welche in der aktuellen Situation für die Zollbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten hilfreich sein sollen. Jedoch wird auch eine bevorstehende rechtliche Anpassung der UZK-DelVO mit Wirkung zum 15.03. angekündigt. Im Folgenden werden einige Inhalte des Leitfadens angeführt, das vollständige Dokument ist online verfügbar, s. Link.

Für die folgende Darstellung wird auf den Stand vom 08.04.2020 (revision 1) abgestellt.

Das Vorgehen der nationalen Zollbehörden kann von diesen Empfehlungen und Sichtweisen der EU-Kommission abweichen und sich faktisch zwischen den Mitgliedsstaaten unterscheiden. Vor Inanspruchnahme der nachfolgenden Ideen der EU-Kommission sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob eine Umsetzung national auch tatsächlich möglich ist.    

Nachdem kürzlich zusätzlich der Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission vom 03.04.2020 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19 Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer bekannt gegeben wurde, soll auch dieser kurz aufgegriffen werden. Der Beschluss ist online abrufbar, s. Link.

Wir wünschen trotz momentan schwieriger Zeiten eine angenehme Lektüre.

Ihr Zoll-Team der AWB

Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang | Andreas Beckmann | Prof. Dr. Peter Witte