Medizinische, chirurgische und labortechnische Ausstattung zur Notversorgung

Einfuhr von menschlichen Organen und Knochenmark bestimmt zur Transplantation innerhalb der EU

Zur Vereinfachung der Einfuhr wird Art. 138 UZK-DelVO um Buchstabe h) erweitert, der regeln soll, dass Organe sowie menschliche und tierische Gewebe sowie menschliches Blut und voraussichtlich auch Knochenmark soweit sie nicht anderweitig angemeldet wurden, als zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet gelten.

In diesem Zusammenhang werden die verschiedenen Handlungen i.S.d. Art. 141 Abs. 1 UZK-DelVO als konkludente Anmeldung betrachtet, dieser Artikel wird entsprechend angepasst.

Die Ergänzung des Art. 138 Buchst. h) UZK-DelVO und Anpassung des Art. 141 Abs. 1 UZK-DelVO sollen rückwirkend ab dem 15.03.2020 anwendbar sein und die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Krisensituation vereinfachen.

Dennoch bleiben die nationalen Behörden dafür zuständig, die Einhaltung geltender nationaler, EU- und internationaler Regelungen zum Transport und Handel dieser Waren sicherzustellen.    

Andere Waren

Gestellung von Waren

Die Wirtschaftsbeteiligten werden dazu angehalten, in möglichst großem Umfang Gebrauch von den zollrechtlichen Versandverfahren (Unionsversand, gemeinsames Versandverfahren, TIR) sowie der Anmeldung vor Gestellung zu machen, um die Abfertigung an den EU-Außengrenzen zu optimieren und zu beschleunigen.

T2L

Wirtschaftsbeteiligte werden ermutigt, Waren zu bewegen und dabei von der Vermutung des zollrechtlichen Status von Waren (siehe hierzu Art. 153 UZK und 119 UZK-DelVO) zu profitieren. In diesem Zusammenhang können die Zollbehörden auf jeweils nationaler Ebene  Wege finden, vorübergehend T2L-Dokumente in Kopie bzw. in gescannter Form zu akzeptieren. Dies gilt, solange die Umstände dies erfordern indem diese die rechtzeitige Vorlage von Originalen unmöglich machen sowie unter der Voraussetzung, dass die Aufbewahrung der Unterlagen für Zollkontrollen i.S.d. Art. 51 Abs. 1 UZK gewährleistet ist. Spätere Kontrollen.

Es ist bislang nicht klar, inwiefern die deutsche Zollverwaltung diese Sichtweise der EU-Kommission umsetzt.

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