Vorlage von präferenziellen Ursprungsnachweisen

Aufgrund von Kontaktverboten, die aufgrund der COVID-19 Pandemie in einigen EU Mitgliedsstaaten und Partnerländern bestehender Präferenzabkommen gelten, ist die Bereitstellung von formgerechten Präferenznachweisen (bspw. unterschrieben, gestempelt, im richtigen Papierformat ausgefertigt) mitunter nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund ist die EU-Kommission auf der Suche nach Wegen, den präferenziell begünstigten Handel auch weiterhin zu ermöglichen.

Verschiedene Ansätze hierzu beinhalten die vorübergehende Akzeptanz von papiermäßigen oder elektronischen Kopien, die nachträgliche Ausstellung von Nachweisen ebenso wie die umfangreiche Nutzung der Vereinfachungen für Ermächtigte Ausführer, s. Link.

Die Partnerländer der Präferenzabkommen sind dazu eingeladen, sich bezüglich jeweils möglicher Lösungsansätze an die EU-Kommission zu wenden.

Informationen zur Anwendbarkeit etwaiger Vereinfachungen werden durch die EU-Kommission zeitnah bekanntgegeben.

 

 

 

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