Umsatzsteuer – VAT

AWB Sondernewsletter Nr. 3/2020

Temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze ab 01.07.2020

Als wesentlichen Teil des Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung beschlossen, die Steuersätze temporär für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % zu senken. Diese nur vermeintlich einfache Umstellung führt bei den Unternehmen, die diese Steuersenkung umsetzen müssen, zu einem immensen administrativen Aufwand, der sich nicht nur einmal im Juni und Juli 2020, sondern ein weiteres Mal bei der Rückführung zu den Steuersätzen im Dezember/Januar 2020/21 ergibt.

In einem Merkblatt haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Steuersatzsenkung zusammengetragen. Für unsere internationalen Mandanten sind die Informationen auch englischsprachig aufbereitet.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen Stand der Verwaltungsanweisung (Entwurf-BMF-Schreiben) zur Steuersatzsenkung eine Nichtbeanstandungsregelung für Leistungen im Juli 2020 verkündet werden soll. Ein zu hoher Umsatzsteuerausweis soll bei entsprechender Rechnungsstellung und Abführung der Umsatzsteuer an den Fiskus für Leistungen, welche im Monat Juli 2020 ausgeführt werden, den Kunden dennoch zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Merkblatt zum Download (DE/EN)

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