Europäische Kommission schlägt weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vor

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 04.10.2017

Die Europäische Kommission hat am 04.10.2017 Pläne für die größte Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Insgesamt gehen jedes Jahr mehr als 150 Mrd. EUR an Mehrwertsteuern verloren, sodass den Mitgliedstaaten Einnahmen fehlen, die für Schulen, Straßen und Gesundheitsversorgung verwendet werden könnten. Schätzungen zufolge verursacht allein der grenzüberschreitende Betrug Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Mrd. EUR (d.h. 100 EUR pro EU-Bürger) jährlich. Diese Gelder können zur Finanzierung von kriminellen Vereinigungen, einschließlich des Terrorismus, genutzt werden. Schätzungen zufolge könnten diese Ausfälle durch die vorgeschlagene Reform um 80 % verringert werden.

Die vorgeschlagene Reform der Mehrwertsteuer würde das System auch robuster und für Unternehmen einfacher machen. Die Kommission strebt ein Mehrwertsteuersystem an, das den europäischen Unternehmen ermöglicht, alle Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen und auf den Weltmärkten zu bestehen. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen haben derzeit um 11 % höhere Kosten für die Vorschrifteneinhaltung als nur im Inland tätige Unternehmen. Diese Kosten dürften durch die Vereinfachung und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems um schätzungsweise 1 Mrd. EUR verringert werden können.

Die Europäische Kommission setzt sich seit Langem für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem ein, das dem Binnenmarkt angemessen ist. Im Mehrwertsteuer-Aktionsplan aus dem Jahre 2016 wird ausführlich dargelegt, warum es erforderlich ist, einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen, der einfacher und weniger betrugsanfällig ist.

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte dazu: „Der Vorschlag, den wir heute vorlegen, zielt darauf ab das bestehende Mehrwertsteuersystem zu erneuern, das vor einem Vierteljahrhundert eingeführt wurde und von Beginn an nur für vorübergehende Dauer gedacht war. Wir brauchen ein endgültiges System, das uns ermöglicht, grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug wirksamer zu bekämpfen. Auf Ebene der Europäischen Union werden durch derartige Betrugsdelikte alljährlich Steuerausfälle in Höhe von rund 50 Mrd. EUR verursacht.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: „Fünfundzwanzig Jahre nach der Schaffung des Binnenmarkts sehen sich Unternehmen und Bürger, die grenzübergreifenden Geschäften nachgehen möchten, noch immer 28 unterschiedlichen Mehrwertsteuersystemen gegenüber. Kriminelle und potenzielle Terroristen haben die sich dadurch bietenden Schlupflöcher schon viel zu lange für ihre Zwecke und für MwSt.-Betrugsdelikte mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. EUR jährlich missbraucht. Dieses nicht mehr zeitgemäße System, das auf Landesgrenzen basiert, gehört abgeschafft. Die Mitgliedstaaten sollten grenzübergreifende Mehrwertsteuerumsätze spätestens ab dem Jahr 2022 wie inländische Umsätze im Gemeinsamen Binnenmarkt behandeln. Von dem heute vorgelegten Vorschlag versprechen wir uns einen Rückgang des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs um etwa 80 %. Gleichzeitig sollen grenzübergreifend tätige EU-Unternehmen durch den Vorschlag entlastet werden, indem ihr Verwaltungsaufwand verringert und die Mehrwertsteuerverfahren vereinfacht werden. Kurz gesagt: Gute Nachrichten für die Unternehmen, die Verbraucher und die Staatskassen, schlechte Nachrichten für Betrüger.“

Mit dem heutigen Paket schlägt die Kommission vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern, indem der Verkauf von Waren von einem EU-Land in ein anderes in gleicher Weise besteuert wird wie der Verkauf von Waren innerhalb desselben Mitgliedstaats. Damit wird ein neues und endgültiges Mehrwertsteuersystem für die EU geschaffen.

Vier grundlegende Prinzipien, die „Eckpfeiler“ eines neuen endgültigen und gemeinsamen EU-Mehrwertsteuerraums, sollen vereinbart werden:

  • Betrugsbekämpfung: Künftig wird auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit, was skrupellose Unternehmen dazu verleitet, die Mehrwertsteuer einzuziehen und dann zu verschwinden, ohne die Mehrwertsteuer an die Regierung abzuführen.
  • Zentrale Anlaufstelle: Dank einer zentralen Anlaufstelle wird es einfacher für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten nachzukommen. Unternehmer können in einem einzigen Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln und administrativen Mustern wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen. Die Mitgliedstaaten leiten einander dann die Mehrwertsteuer weiter, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist.
  • Größere Kohärenz: Umstellung auf das „Bestimmungslandprinzip“, bei dem der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht. Die Kommission hat seit Langem auf dieses Ziel hingearbeitet und wird dabei von den Mitgliedstaaten unterstützt. Bei elektronischen Dienstleistungen gilt der Grundsatz bereits.
  • Weniger Bürokratie: Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungslegung, sodass die Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können. Die Unternehmen müssen künftig keine Liste von grenzüberschreitenden Transaktionen („zusammenfassende Meldung“) für ihre Finanzbehörde mehr erstellen.

Durch den heutigen Vorschlag wird ferner der Begriff „zertifizierter Steuerpflichtiger“ eingeführt. Darunter werden vertrauenswürdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren werden. Zudem wurden vier „schnelle Lösungen“ vorgeschlagen, die ab dem Jahr 2019 zur Anwendung kommen sollen. Diese von den Mitgliedstaaten ausdrücklich geforderten kurzfristigen Maßnahmen sollen dazu dienen, das derzeitige Mehrwertsteuersystem bis zur Einführung der endgültigen Regelung zu verbessern.

Weiteres Vorgehen

Dieser Legislativvorschlag wird nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission wird anschließend im Jahr 2018 einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der sogenannten Mehrwertsteuerrichtlinie auf technischer Ebene vorlegen, damit die heute vorgeschlagene endgültige Mehrwertsteuerregelung reibungslos umgesetzt werden kann.

Hintergrund

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle im EU-Binnenmarkt. Die erste Mehrwertsteuer-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1967. Das System wurde ursprünglich eingeführt, um Umsatzsteuern, die den Wettbewerb verzerren und den freien Warenverkehr behindern, abzuschaffen und Steuerkontrollen und Formalitäten an den Binnengrenzen zu beseitigen. Die Mehrwertsteuer ist eine bedeutende und wachsende Quelle öffentlicher Einnahmen in der EU, die sich im Jahr 2015 auf über 1 Billion EUR beliefen, was 7 % des BIP der EU entspricht. Auch stellt die Mehrwertsteuer eine Eigenmittelquelle der EU dar. Als Verbrauchsteuer ist sie eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung.

Trotz vieler Reformen hat das Mehrwertsteuersystem nicht mit den Herausforderungen unserer heutigen globalisierten, digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten können. Das bestehende Mehrwertsteuersystem stammt noch aus dem Jahr 1993 und war ursprünglich als Übergangsregelung gedacht. Es ist fragmentiert, zu kompliziert für die wachsende Zahl von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, und anfällig für Betrug. Inländische und grenzüberschreitende Umsätze werden unterschiedlich behandelt, und Waren und Dienstleistungen können innerhalb des Binnenmarktes mehrwertsteuerfrei erworben werden.

Die Kommission hat stets auf die Reform des Mehrwertsteuersystems gedrängt. Für Unternehmen, die Handel innerhalb der EU treiben, gehören Grenzen in Bezug auf die Mehrwertsteuer noch immer zum Alltag. Die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften sind einer der letzten Bereiche des EU-Rechts, die nicht im Einklang mit den Prinzipien des Binnenmarkts stehen.

Link

Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 04.10.2017

Quelle

Europäische Kommission

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