Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Sondernewsletter Oktober 2018

Am 02.10.2018 hat der ECOFIN die politische Einigung über weitreichende Sofortmaßnahmen im Bereich der Reform der MwSt erzielt. Die Annahme der Reformvorschläge zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ist nun zu erwarten.

Zum 01.01.2020 werden damit große Teile der sog. quick fixes in nationales Umsatzsteuerrecht zu transformieren sein. Alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Warenverkehr werden sich auf die Änderungen einstellen müssen. Eine Umsetzungszeit von ca. 1 Jahr ist, insbesondere dann, wenn IT- und Prozessumstellungen damit einhergehen, eine Herausforderung. Stellen Sie rechtzeitig - mit Unterstützung der AWB - die richtigen Weichen für die Zukunft. Wir unterstützen Sie beim Eruieren des Handlungsbedarfs und der Implementierung einer Praxislösung sowie UStIdNr.-Verprobung für die neuen Binnenmarktgeschäfte.

Lesen Sie daher heute bereits eine erste - unverbindliche - Einschätzung im Hinblick auf die Auswirkungen der Reformbeschlüsse auf Reihengeschäfte, Konsignationslagerumsätze sowie Nachweispflichten und dem Erfordernis der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung.

Viel Freude bei der Lektüre!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen