Gewusst wie: sparen bei den Verbrauchsteuern

Die AWB berät zu Steuerbefreiungen, Entlastungen und Erlaubnissen

So gut wie jedes Unternehmen ist von mindestens einer Verbrauchsteuer betroffen. Zu den Verbrauchsteuern zählen neben der Energie- und Stromsteuer auch die Tabaksteuer, die Kaffeesteuer sowie die Alkohol-, Schaumwein-, Bier- oder Alkopopsteuer. Verantwortlich für die Erhebung und Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse ist die deutsche Zollverwaltung.  

Steuerbelastung senken

Bei den Verbrauchsteuern können Steuerermäßigungen, Steuerbefreiungen oder Entlastungen genutzt werden. Daran geknüpft sind jedoch einige Pflichten für Unternehmen. 

Risikominimierung durch Prozessverbesserung

Auf der anderen Seite können Prozessfehler zur Steuerentstehung und damit zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen, sodass rechtssichere Prozesse im Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren ein absolutes Muss sind.

Das elektronische Verfahren „Excise Movement and Control System“ (EMCS) hat die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren vereinfacht, wie bei Zollanmeldungen auch, liegt der Teufel aber im Detail und es besteht häufig weiterhin Unsicherheit, wie EMCS korrekt und effizient verwendet wird.

Was kann die AWB in Sachen Verbrauchsteuern für Sie tun?

  • Analyse und Verbesserung der Verbrauchsteuerorganisation und -prozesse
     
  • Beantragung von Erlaubnissen oder Entlastungen
     
  • Begleitung bei allen verbrauchsteuerrechtlichen Fragen im Tagesgeschäft
     
  • Ermittlung von Steuergegenständen und Erfassung in den Stammdaten
     
  • Aufbau und Verbesserung von internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen
     
  • Führung von Einspruchs-, Erstattungs- oder Klageverfahren
     
  • Vorbereitung und Begleitung von Verbrauchsteuerprüfungen
     
  • Gutachten/Stellungnahmen zu komplexen Rechtsfragen
     
  • Begleitung von Straf- und Bußgeldverfahren
     
  • Testierung für Software und Compliance-Management-Systeme

Ihre Experten

Im Bereich Verbrauchsteuern