Warenursprungs- und Präferenzrecht

Wie Sie das Präferenzrecht optimal für Ihre Im- und Exporte nutzen können

Würden Sie bares Geld verschenken? Außer zu wohltätigen Zwecken wohl kaum. Und genau deshalb lohnt es sich, sich mit dem Warenursprungs- und Präferenzrecht auseinanderzusetzen. 

Nichtpräferenzieller vs. präferenzieller Ursprung

Der Begriff „Warenursprungs- und Präferenzrecht“ umfasst das nichtpräferenzielle Warenursprungsrecht und das Präferenzrecht. Der nichtpräferenzielle Ursprung dient der Durchsetzung von handelspolitischen Maßnahmen, z.B. Zusatzzöllen. Im Gegensatz dazu steht der präferenzielle Ursprung, der in vielen Fällen zur Befreiung von Zollabgaben führt.

Ist die Zollverwaltung der Meinung, dass bei der Einfuhr Ihrer Waren in die EU Antidumpingzölle anfallen? Ggf. ist der Anwendungsbereich der Antidumpingverordnung gar nicht eröffnet oder der nichtpräferenzielle Ursprung der Ware wurde nicht korrekt ermittelt. Aufgrund der immensen finanziellen Auswirkungen begleitet die AWB zahlreiche Verfahren in diesem Bereich.

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern Präferenzabkommen abgeschlossen, regelmäßig kommen neue hinzu. Dank der Präferenzabkommen können Importe kostengünstiger abgewickelt werden. Erfüllen die Waren bestimmte Bedingungen, kann ermäßigt oder sogar zollfrei importiert werden. Eine präferenzielle Behandlung kann somit ausschlaggebend sein, wenn es darum geht, Geschäftsbeziehungen zu planen und auszubauen. Die Wahl von Lieferländern oder Produktionsstandorten nimmt ebenfalls Einfluss. Bei der Einfuhr geht es also um die Ersparnis im eigenen Unternehmen, bei der Ausfuhr um die Einfuhrabgaben der Kunden. Kunden in einem Abkommensland können präferenzberechtigte Waren begünstigt einführen und so Vorteile beim Markteintritt nutzen. Sie können Ihren Kunden einen echten finanziellen Vorteil bieten.

Aufwand zahlt sich aus

In den Präferenzabkommen der EU mit anderen Ländern sind bestimmte Ursprungsregeln festgeschrieben, die eine Ware erfüllen muss, um von einer Zollbefreiung profitieren zu können. Dokumente wie eine „Warenverkehrsbescheinigung EUR.1“ dienen bei der Einfuhr als Nachweis. Viele Unternehmen scheuen den Beantragungsaufwand von Erleichterungen oder ihnen sind die Vorteile des Präferenzrechts einfach nicht bekannt. Hinzu kommt, dass jedes Präferenzabkommen anders ist, mit teilweise sehr komplexen Ursprungsregeln. 

Das AWB-Team greift Ihnen unter die Arme und schöpft gemeinsam mit Ihnen die Vorteile des Präferenzrechts für Ihr Unternehmen aus.

    Was kann die AWB in Sachen Warenursprung und Präferenzen für Sie tun?
     

    • Analyse und Verbesserung der Ursprungsorganisation und -prozesse
       
    • Beantragung von Bewilligungen/Registrierungen
       
    • Begleitung bei allen ursprungsrechtlichen Fragen im Tagesgeschäft
       
    • Überprüfung und Verbesserung der Warenverkehre unter Beachtung aller aktuellen Präferenzabkommen
       
    • Überprüfung und Unterstützung bei der Erstellung von Präferenzkalkulationen
       
    • Überprüfung und Unterstützung bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen und Präferenznachweisen
       
    • Vorbereitung und Begleitung von Präferenzprüfungen
       
    • Aufbau und Verbesserung von internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen
       
    • Führung von Einspruchs-, Erstattungs- oder Klageverfahren
       
    • Gutachten/Stellungnahmen zu komplexen Rechtsfragen
       
    • Begleitung von Straf- und Bußgeldverfahren
       
    • Testierung für Software und Compliance-Management-Systeme

    Ihr Expertenteam

    Im Bereich Warenursprung und Präferenzen