Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit siebenstelligen Postleitzahlen in Israel zum 9. Juni 2023 aktualisiert.
Für Waren, die in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebieten hergestellt werden, gilt keine Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel. Die Aktualisierung der Liste ist aufgrund von aktuellen Änderungen der Postleitzahlen in Israel erforderlich.
Außerdem wurde das Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“ aktualisiert.
Links:
Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte
Merkblatt Präferenznachweise aus Israel
Quellen: