Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Handreichung des BAFA zur Angemessenheit

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zum Prinzip der Angemessenheit nach den Vorgaben des LkSG veröffentlicht.

Das BAFA-Dokument erläutert das Prinzip der Angemessenheit im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und gibt Hinweise zu seiner praktischen Umsetzung. Dazu gehören u.a. die Einrichtung und kontinuierliche Umsetzung eines Risikomanagements, die Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie die Auswahl und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.

Link:

Handreichung Angemessenheit

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle