Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Risikoanalyse – Infos des BAFA

Das BAFA hat neue Informationen vor dem Hintergrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert zur Durchführung einer Risikoanalyse im Sinne des LkSG.

Die Risikoanalyse ist die Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Dazu muss das betreffende Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ermitteln, gewichten und gegebenenfalls priorisieren.

Im Rahmen eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements unterscheidet das LkSG zwei Arten von Risikoanalysen: Die regelmäßige Risikoanalyse und die anlassbezogene Risikoanalyse.

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Link:

Lieferketten-Risikoanalyse

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle