Singapur: Einführung REX und neue Präferenzunterlage

Hinsichtlich des Warenverkehrs mit Singapur gilt für EU-Ausführer seit dem 1. Januar 2023 das System der „registrierten Ausführer“ statt des Systems der „ermächtigten Ausführer“.

Einführer in Singapur müssen seit dem 1. Januar 2023 die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden.

Es gilt ein Übergangszeitraum.


TARIC/EZT: Warenverkehr mit Singapur; Neue Präferenzunterlage „U101“

Singapur verwendet ab dem 1. Januar 2023 eine neue Unterlage für die Anerkennung der Ursprungseigenschaft. Für die Gewährung einer Zollpräferenz für Waren mit Ursprung in Singapur ist als Ursprungsnachweis die TARIC-Unterlagencodierung „U101“ anzumelden. Mehr Infos…


Links:

Warenverkehr mit Singapur

TARIC/EZT: Warenverkehr mit Singapur; Neue Präferenzunterlage „U101“

Quellen:

Deutsche Zollverwaltung

Informationstechnikzentrum Bund