Verlängerung und Änderung der AGG Nr. 32

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 32 (Schutzausrüstung Ukraine) des BAFA wurde über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.


Mit der Änderung der AGG Nr. 32 zum 1. Januar 2023 wurde der Kreis der zugelassenen Güter

• um sondergeschützte geländegängige Fahrzeuge nebst Bestandteilen der Nummer 0006b des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste,

• um Bildverstärker- und Infrarot- und Wärmebildausrüstung der Nummern 0015c und 0015d des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste sowie

• um bestimmte militärische Bekleidung der Nummer 0017h des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste

erweitert. Mehr Infos…


Link:

Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 (Schutzausrüstung Ukraine)

Quelle:

Informationstechnikzentrum Bund