Verwendung des Ländernamens „Türkiye“ anstelle von „Türkei“ auf Herkunftsnachweisen und Warenverkehrsbescheinigungen

Die Türkei hat mitgeteilt, dass sie für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung „Türkiye“ als Ländername verwendet und dieser Name auch in Bezug auf die relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen angewandt wird, wenn der Name des Landes anzugeben ist.

Die Türkei hat darum ersucht, auch bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausschließlich diesen Namen zu verwenden.


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Verwendung des Ländernamens „Türkiye“ anstelle von „Türkei“ auf Herkunftsnachweisen und Warenverkehrsbescheinigungen

Quelle:

Zoll.de