Zollanmeldungen: Erweiterung der Abgabemöglichkeiten

Die Europäische Kommission hat am 22. Februar 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/398 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 veröffentlicht. Dabei geht es um die Erweiterung der Möglichkeiten, Zollanmeldungen mündlich oder durch eine andere als Zollanmeldung geltende Handlung abzugeben, die Ungültigkeitserklärung von Zollanmeldungen in bestimmten Fällen und die Präzisierung des Informationsaustauschs bei summarischen Eingangsanmeldungen.

Link:

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/398 DER KOMMISSION

Quelle:

EUR-Lex