Artikel in der FAZ über Nutzen und Risiken von Zollprivilegien

Verfasser: Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang

In einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung informiert Prof. Dr. Wolffgang über die Vorteile der Nutzung von Zollprivilegien und die Risiken, die mit falschen Angaben zum Ursprung einer Ware verbunden sind (Lesen Sie den ganzen Artikel).

Die EU hat mit über vierzig Staaten Freihandelsabkommen geschlossen. Diese Freihandelsabkommen haben für deutsche Unternehmen den Vorteil, dass Zollabgaben vermieden oder drastisch reduziert werden können. Importe aus Ländern, mit denen Freihandelsabkommen bestehen, sind zollfrei, Importe von EU-Waren in Partnerländer genießen Zollpräferenzen, d.h. der Zollsatz ist ermäßigt oder ebenfalls zollfrei.

Zollpräferenzen werden regelmäßig sowohl für Importe als auch für Exporte genutzt. Die Zollprivilegien hängen vom Ursprung der Waren ab. Alle Freihandelsabkommen enthalten detaillierte Ursprungsregeln, die sich von Ware zu Ware unterscheiden. Für Unternehmen ist es jedoch sehr schwierig, die komplexen Ursprungsregeln zu überprüfen. Falsche Ursprungsangaben sind die Folge. Das kann zu hohen Nachzahlungen und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Viele Unternehmen sind sich dessen nicht bewusst. Gegenüber den Zollbehörden ist der Importeur zur korrekten Zollanmeldung verpflichtet. Unwissenheit schützt also nicht vor Strafe! Verträge sollten entsprechend gestaltet werden, um sich gegen solche Risiken abzusichern.

Link:
Wer bei Zollprivilegien nicht aufpasst, riskiert viel (FAZ-Artikel vom 07.06.2023)

Quelle:
Frankfurter Allgemeine Zeitung