Artikel im JUVE Steuermarkt über die Herausforderungen von CBAM

Im Interview: Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang und Helge Wieggrefe

Der „Carbon Border Adjustment Mechanism”, kurz: CBAM, verlangt ab Oktober 2023 besondere Importanmeldungen für Produkte mit hohen Treibhausgasemissionen. Die CBAM-Regelungen oder die Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) stellen neue Anforderungen an Reportingsystem und Berater. Götz Kümmerle interviewte für den JUVE Steuermarkt u.a. AWB-Gründungspartner Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang und seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter an der Universität Münster, Helge Wieggrefe, zum Thema.

Auszug aus dem Artikel:

„Es fing ursprünglich bei 10 Euro pro Tonne CO2 an und geht jetzt schon bis 100 Euro pro Tonne CO2“, berichtet der Direktor des Instituts für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an der Universität Münster und Gründungspartner der Zoll- und Umsatzsteuerboutique AWB, Professor Dr. Hans-Michael Wolffgang. Allerdings werden im Augenblick noch Gratiszertifikate vergeben und der Emissionshandel umfasst noch nicht alle Bereiche der Wirtschaft. Wenn ab 2035 die Vergünstigungen durch beispielsweise solche Gratiszertifikate wegfallen, steigen voraussichtlich die Kosten. „Dann könnte es für die europäische Wirtschaft interessant werden, die Produktion in ein Drittland zu verlegen, wo solche Regelungen noch nicht bestehen“, so Wolffgang. Um eine solche Abwanderung von Unternehmen zu verhindern, sei CBAM notwendig.

Den vollständigen Artikel vom 12.07.2023 finden Sie hier: Wie der europäische Green Deal zur Weltpolitik wird


Quelle:
JUVE Steuermarkt