COVID-19: Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen auf medizinische Geräte verlängert

Seit April 2020 gilt eine vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von medizinischen Geräten aus Nicht-EU-Ländern.

Die Europäische Kommission hat die Befreiung nun erneut verlängert. Sie gilt bis zum 31.12.2021.

Links

COVID-19: Waiving VAT and customs duties on vital medical equipment

COVID-19 – Indicative list of products eligible to be imported duty-VAT free

Quelle

Europäische Kommission