Unser Service – Ihr Nutzen

Wie Ihnen die AWB zum Erfolg verhilft

Der AWB-Helpdesk – schnelle Hilfe garantiert!

Schnelle Hilfe garantiert Ihnen unser „Helpdesk“. Telefonisch oder online, per E-Mail oder von Angesicht zu Angesicht liefert Ihnen die AWB Antworten auf Ihre Fragen im Tagesgeschäft. Über den AWB-Helpdesk unterstützen wir Sie unkompliziert mit Fachwissen in unseren Beratungsgebieten. Keine Lust auf undurchsichtige Abrechnungsmodelle? Wir auch nicht! Ganz im Gegenteil: Unser Anspruch ist selbstverständlich die minutengenaue und 100 % nachvollziehbare Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistung. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Statusanalyse (Health Check)

„No risk, no fun?“ – Das sehen wir ganz anders, gerade was Ihre Prozesse im Hinblick auf unsere Beratungsbereiche angeht. Statusanalyse lautet das Stichwort für maximale Sicherheit Ihrer Außenhandelsgeschäfte. Wie gehen wir dabei vor? Beauftragen Sie uns mit einer Statusanalyse, nehmen wir den Ist-Zustand Ihrer Prozesse auf.

Den ermittelten Ist-Zustand Ihrer Prozesse gleichen wir mit einem angemessenen Soll-Zustand ab. Der Soll-Zustand berücksichtigt die gesetzlichen Anforderungen und Best-Practice-Lösungen.

Die Statusanalyse der AWB hat folgende Ziele:

  • Wir legen die zentralen Risikofaktoren offen, die in Ihrem Geschäft und Ihren relevanten Prozessen lauern.
  • Konkrete Handlungsempfehlungen sind ein Kernpunkt: Wir verdeutlichen Ihnen, wie Sie die größten Risikofaktoren mit Blick auf rechtliche Anforderungen beseitigen bzw. reduzieren.
  • Durch Umsetzung dieser Maßnahmen können mögliche Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen und die Verantwortlichen begrenzt und bestehende Prozesse optimiert werden.

Vertretung vor Behörden und Gerichten

Rechtliche Verstöße bringen Ihr Unternehmen in der Regel in Kontakt mit Behörden und schlimmstenfalls auch mit Gerichten. Ggf. haben Sie aber auch Potenzial für eine steuerliche Entlastung oder Erstattung entdeckt oder Sie benötigen eine Ausfuhrgenehmigung. Das ist für viele Unternehmen Neuland. Die AWB verfügt über langjährige Erfahrung in der Kommunikation mit den offiziellen Stellen und kann Sie tatkräftig unterstützen.

Egal, ob es sich um Erstattungs-/Entlastungs- oder Einspruchsverfahren in steuerlichen Angelegenheiten handelt oder um Antrags- oder Widerspruchsverfahren in der Exportkontrolle – wir stehen auf Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Behörden. Können Streitigkeiten nicht auf Behördenebene ausgeräumt werden, gilt dieses Versprechen natürlich auch für die Vertretung vor den ordentlichen Gerichten, bei Bedarf bis hin zum Bundesfinanzhof oder dem Europäischen Gerichtshof. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung blicken wir auf zahlreiche erfolgreiche Verfahren zurück.

Straf- und Bußgeldverfahren

Natürlich berät Sie das AWB-Team nicht nur in Fachfragen aus unseren Beratungsgebieten. Wir verteidigen Sie auch in Bußgeldangelegenheiten und begleiten Strafverfahren.

Hier geht es nicht nur um die Abwehr etwaiger Strafen oder Bußgelder, sondern auch um die künftige Prüfungsdichte, die Zuverlässigkeit des Unternehmens im Hinblick auf Bewilligungen, Vereinfachungen und Genehmigungen sowie ggf. den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Unsere Empfehlung an dieser Stelle ist klar: Ohne juristischen Beistand sollten Sie sich nicht gegenüber einer Behörde äußern, wenn diese Sie bzw. Ihr Unternehmen mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren konfrontiert. Alles, was Sie sagen würden, könnte später nachteilig für Sie ausgelegt werden. Besser sind Sie beraten, wenn Sie von Anfang an auf juristischen Beistand setzen.

Gutachten und Stellungnahmen

Auch hinter auf den ersten Blick einfachen Sachverhalten können sich komplexe juristische Fragen verstecken. Regelmäßige Anpassungen in den zugrunde liegenden Gesetzen, der Verwaltungsmeinung oder der Auslegung durch die Gerichtsbarkeit tragen nicht zur Übersichtlichkeit bei.

Für alle unsere Beratungsbereiche gilt, dass diese sehr herausfordernd sein können. Auf verbindliche Klärung seitens der Verwaltung kann man nur in den seltensten Fällen zählen und meist auch nur mit einigem zeitlichen Vorlauf. Lassen Sie uns das lösen: Gerne erarbeiten wir für Sie Gutachten und Stellungnahmen zur Klärung komplexer Fragen und leisten damit einen Beitrag zur Rechtssicherheit.

Prüfungsvorbereitung/-begleitung

Die Verwaltung informiert ein Unternehmen über eine bevorstehende Prüfung – es gibt Post, über die freut man sich mehr. Es besteht jedoch kein Grund zur Panik, denn auf Prüfungen durch die Behörden können Sie sich mit unserer Hilfe bestmöglich vorbereiten. Darüber hinaus begleitet Sie das Team der AWB selbstverständlich auch während einer Prüfung.

Unsere Unterstützung ist Ihnen außerdem auch im Rahmen von förmlichen Schlussbesprechungen, Stellungnahmen zum Prüfungsbericht oder hinsichtlich der Begleitung im Nachgang gewiss. Ein Folgeschritt könnte z.B. der Einspruch gegen Nacherhebungsbescheide oder die Verteidigung in Straf- oder Bußgeldverfahren sein.

Stammdatenprojekte

Stammdaten im Außenhandel sollten unbedingt qualitativ hochwertig sein. Nicht zuletzt bei dem Vorhaben, Prozesse digitalisieren zu wollen, sind „saubere“ Stammdaten das A und O.

Ausgangsbasis für Zoll- und Steuersätze, Präferenzkalkulationen, die exportkontrollrechtliche Klassifizierung oder die Anwendbarkeit von Verboten oder Beschränkungen sind Zolltarifnummern. Das AWB-Team krempelt die Ärmel hoch und schafft Ordnung in Ihren Stammdaten. Wir bereinigen für Sie auch große Datenmengen, insbesondere hinsichtlich Zolltarifnummern, Warenbeschreibungen oder Steuersätzen. Auch mögliche Verbote und Beschränkungen oder Codierungen für die Zollanmeldungen können dabei ermittelt werden. Mit ordentlichen Stammdaten als Fundament arbeitet Ihr Unternehmen deutlich effizienter und rechtssicherer!

Support bei Anträgen und Formularen

Bevor im grenzüberschreitenden Warenverkehr Vorteile und Vergünstigungen in Anspruch genommen oder erforderliche Genehmigungen genutzt werden können, müssen vom Unternehmen in der Regel diverse Anträge und Formulare bearbeitet und eingereicht werden. Diese Dokumente sind meistens alles andere als selbsterklärend. Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Anträgen und Formularen für die Behörden. Nachfolgend einige Beispiele unserer Leistungen in diesem Bereich:

Zoll
Vor allem im Zollbereich geht es nicht ohne Antragstellungen. Bei der Beantragung zum AEO (Authorised Economic Operator) und bei Anträgen auf Bewilligung von besonderen Zollverfahren oder sonstigen bewilligungsbedürftigen Vereinfachungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Exportkontrolle
Für genehmigungspflichtige Ausfuhren sieht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Reihe von erforderlichen Handlungen, Anträgen und Meldungen vor, angefangen bei der Vorlage eines Endverbleibsdokuments, über die Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen bis hin zur Vorlage eines Internal Compliance Programs (ICP). Wir unterstützen Sie bei der BAFA-Antragstellung ebenso wie bei der korrekten Anwendung von Allgemeingenehmigungen.

Umsatzsteuer
Im Umsatzsteuerbereich greifen wir Ihnen z.B. gerne bei Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen oder Zusammenfassenden Meldungen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung unter die Arme. 

Verbrauchsteuern
Sie möchten als Unternehmen des produzierenden Gewerbes Entlastungen von der Energie- oder Stromsteuer beantragen? Sie benötigen ein Steuerlager, möchten registrierter Empfänger werden oder verbrauchsteuerpflichte Erzeugnisse zu steuerfreien Zwecken verwenden? Auch hier kommen Sie um Anträge und Formulare nicht herum.

Testierung für Software und Compliance-Management-Systeme

In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH bietet die AWB ihren Mandanten die Testierung im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts sowie im Bereich der Umsatzsteuer an.

Consulting

Im Fokus: Rechtssicherheit durch Prozesssicherheit. Angefangen bei der Beratung zu typisch organisatorischen Themen, über ein externes Projektmanagement, die Einführung von IT-Systemen mit Bezug zu Außenhandelsthemen bis hin zum Aufbau von Risikomanagementsystemen, internen Kontrollsystemen oder Compliance Management Systemen stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite.

Bei Ihnen ist kurzfristig die Kompetenz in einem unserer Beratungsbereiche verloren gegangen? Wenn Kapazitäten im Unternehmen nicht ausreichen und/oder zusätzliches fachliches Know-how benötigt wird, unterstützen wir Sie – ggf. in Form eines Interimsmanagements – mit unserer langjährigen Erfahrung.

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Wir beantworten sie gern.

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