Testierung für Software und Compliance-Management-Systeme (CMS) im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich sowie im Bereich der Umsatzsteuer

Neuer Service der AWB und der HLB Schumacher GmbH

In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH bietet die AWB ihren Mandanten eine neue Dienstleistung an: die Testierung im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts sowie im Bereich der Umsatzsteuer.

Der neue Service von AWB und HLB Schumacher bezieht sich auf den IT-Bereich und auf verschiedene Compliance-Management-Systeme (CMS). Zu den CMS zählen unternehmensinterne Kontrollsysteme wie das Internal Compliance Programme (ICP) im Bereich der Exportkontrolle oder das Tax Compliance Management System (Tax CMS), insb. in den Bereichen Zoll oder Umsatzsteuer. Die AWB und HLB Schumacher richten sich mit dem neuen Service daher sowohl an Unternehmen als auch an IT-Software-Hersteller.

Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, wann eine Testierung sinnvoll ist und welcher IDW Prüfungsstandard (Institut der Wirtschaftsprüfer) dabei zur Anwendung kommt:

IDW PS 860 - IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung

Ist eine zoll-relevante IT-Software im Unternehmen richtig implementiert und sind die IT-gestützten Kontrollen wirksam, um korrekte Ergebnisse zu liefern?

  • Prüfungsstandard:  IDW PS 860 - IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung
  • Prüfungsgegenstand: installierte IT-Software im Unternehmen inkl. Anbindungen an vor- und nachgelagerte IT-Anwendungen und IT-gestützte Kontrollen
  • Zielgruppe: Unternehmen, die IT-Software im Betrieb nutzen und sicherstellen wollen, dass die IT-Software ordnungsgemäß und sicher funktioniert
  • Mehrwert:
    • Bescheinigung für Geschäftsführer, dass die IT-Software ordnungsgemäß installiert wurde, Schnittstellen funktionieren und Berechtigungen richtig eingerichtet sind
    • Reduzierung des Organisationsverschuldens für Unternehmen und Geschäftsführer

IDW PS 850 - Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von IT

Eine zollrelevante IT-Software wurde im Unternehmen ausgetauscht und die dazugehörigen Datenbanken migriert. Wurde die Datenmigration ordnungsgemäß durchgeführt? Ist die neue IT-Software ordnungsgemäß in die bestehende IT-Landschaft des Unternehmens integriert und die Daten vollständig?

  • Prüfungsstandard:  IDW PS 850 - Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von IT
  • Prüfungsgegenstand: Projekt zum Austausch der IT-Software im Unternehmen
  • Zielgruppe: Unternehmen, die IT-Software im Betrieb austauschen und sicherstellen wollen, dass die neue IT-Software ordnungsgemäß und sicher migriert wurde
  • Mehrwert:
    • Bescheinigung für Geschäftsführer, dass die IT-Software ordnungsgemäß ausgetauscht wurde, Schnittstellen funktionieren und Berechtigungen richtig eingerichtet sind
    • Reduzierung des Organisationsverschuldens für Unternehmen und Geschäftsführer

IDW PS 980 - Prüfung von Compliance-Management-Systemen

Sind die im Unternehmen eingerichteten zollrelevanten Kontrollen des CMS wirksam eingerichtet, um steuerliche Risiken zu mindern?

  • Prüfungsstandard:  IDW PS 980 - Prüfung von Compliance-Management-Systemen
  • Prüfungsgegenstand: Interne Kontrollen des CMS
  • Zielgruppe: Unternehmen, die Kontrollen im CMS eingerichtet haben
  • Mehrwert:
    • Bescheinigung für Geschäftsführer, dass das interne Kontrollen des CMS angemessen und wirksam eingerichtet sind
    • Reduzierung des Organisationsverschuldens für Unternehmen und Geschäftsführer

IDW PS 880 - Die Prüfung von Softwareprodukten

Erfüllt eine hergestellte zoll-relevante IT-Software (Softwareprodukt) die Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen, um korrekte Ergebnisse liefern zu können?

  • Prüfungsstandard:  IDW PS 880 - Die Prüfung von Softwareprodukten
  • Prüfungsgegenstand: Softwareprodukt (z.B. Präferenz-Software)
  • Zielgruppe: Software-Hersteller von Softwareprodukten
  • Mehrwert:
    • Schaffung von Vertrauen für (Neu-)Kunden der Software, dass das Programmentwicklungsverfahren und die Programmfunktionen ordnungsgemäß entwickelt wurden
    • Das Einheitstestat nach IDW PS 880 stellt für eine Software-Version ein Qualitätssiegel dar und vermeidet „Audit-Tourismus“ beim Software-Hersteller

Praxisbeispiel

Ihr Unternehmen führt ein Internes Kontrollsystem im Bereich Zoll ein und Sie entscheiden sich für unseren Testat-Service.

Die AWB prüft das IKS fachlich. Folgende Frage steht dabei im Fokus: Entspricht das Interne Kontrollsystem den gesetzlichen Anforderungen und leistet das System das, wofür es eingeführt wurde?

Die HLB Schumacher GmbH beurteilt das IKS darüber hinaus aus der Sicht des Wirtschaftsprüfers hinsichtlich seiner Angemessenheit und/oder Wirksamkeit.

HLB Schumacher stellt dem Unternehmen eine Bescheinigung über die Angemessenheit und/oder Wirksamkeit aus. Die Bescheinigung kann gegenüber Dritten zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems verwendet werden.

Vorteile einer Testierung

Für Unternehmen (betrifft IDW PS 860, IDW PS 850, IDW PS 980):

  • Die Geschäftsführung erhält ein unabhängiges Urteil über das eingesetzte (IT-)System
  • Verbesserung der eingesetzten IT-Software bzw. des eingesetzten Systems > Reduzierung des Fehlerrisikos
  • Starker Schutz für Belegschaft und Geschäftsführung bei Verstößen gegen das Zoll-, Umsatzsteuer und Außenwirtschaftsrecht > Der Vorwurf des vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns ist bei vorliegendem Testat kaum haltbar, da nachweislich alles unternommen wurde, um die gesetzlichen Anforderungen seitens des Unternehmens zu erfüllen.
  • Interne Qualitätssicherung
  • Ein erfolgreiches Testat kann für Marketingzwecke genutzt werden

Für IT-Hersteller (betrifft IDW PS 880):

  • Durch das Testat wird gegenüber den Kunden dokumentiert, dass die Software qualitätsgesichert und ordnungsgemäß entwickelt wurde
  • Interne Qualitätssicherung
  • Ein erfolgreiches Testat kann für Marketingzwecke genutzt werden

 

Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang

Partner bei der AWB über die Vorteile einer Testierung:

„In vielen anderen Bereichen des Steuerrechts gehört die Erstellung von Testaten zum Standard. Im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist diese Dienstleistung relativ neu und wird bisher nur von wenigen Beratungsunternehmen angeboten. Da der Außenhandel zunehmend digitalisiert wird und immer mehr Zollsoftware und betriebsinterne Kontrollprogramme zum Einsatz kommen, ergibt ein Testat durchaus Sinn.

Ein bestandenes Testat ist sozusagen ein doppelter Schutzschild. Zum einen zeigt es den Unternehmen, dass die eingesetzte Software bzw. das eingesetzte System alle behördlichen Anforderungen erfüllt, zum anderen ist ein Testat das beste Zeugnis gegenüber den Behörden, z. B. im Falle einer Außenprüfung. Es ist die höchste Stufe des Nachweises, dass man sich intensiv mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandergesetzt hat, diese ernst nimmt und verantwortungsvoll handelt, indem man seine interne Organisation entsprechend ausrichtet. Für IT-Dienstleister kann ein Testat natürlich auch wertvoll sein, weil es ihnen die Sicherheit gibt, dass die Software ordnungsgemäß entwickelt wurde.“