Machen Sie Ihre Exportkontrolle sturmfest

Mit der AWB exportieren Sie sicher

Was soll wohin, an wen und wofür geliefert werden? Das sind die zentralen Fragen, die sich jeder Exporteur stellen sollte. Exportkontrolle: Das bedeutet u.a., dass bestimmte Güter nicht ohne Genehmigung exportiert werden dürfen. Mit Gütern sind Waren, Technologien oder Software gemeint. Neben Rüstungsgütern betreffen diese Beschränkungen auch sogenannte Dual-Use-Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können.

Ein Muss: Exporte vorab gewissenhaft prüfen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die Exportkontrolle im Unternehmen durchführen, erfüllen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Eine Vielzahl komplexer gesetzlicher Bestimmungen muss beim Export beachtet werden. Insbesondere müssen alle Exportgüter korrekt klassifiziert werden. Bei einem Datenaustausch mit dem Ausland muss die Exportkontrolle vor dem Hintergrund eines möglichen Technologietransfers ebenso gewissenhaft durchgeführt werden wie bei physischen Exporten.

Exportkontrolle ist Chefsache

Für die Beantragung von Exportgenehmigungen muss ein Ausfuhrverantwortlicher aus dem Kreis der Geschäftsleitung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benannt werden. Dieser ist persönlich verantwortlich für die Einhaltung der Compliance-Anforderungen im Außenwirtschaftsrecht. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, Strafen und ein immenser Imageschaden.

Empfohlen: das innerbetriebliches Exportkontrollprogramm

Gewissenhafte Exporteure verfügen über ein innerbetriebliches Exportkontrollprogramm im Unternehmen. Das „Internal Compliance Program (ICP)“ ist die Gesamtheit der im Unternehmen vorhandenen Organisation und Prozesse zur Exportkontrolle. Das ICP macht die Exportkontrolle durch Standardabläufe weniger fehleranfällig. Eine Blaupause für ein ICP existiert nicht. Vielmehr kommt es darauf an, dass das innerbetriebliche Exportkontrollsystem auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten ist und sich im Alltag bewährt. 


Was kann die AWB in Sachen Exportkontrolle für Sie tun?
 

  • Analyse und Verbesserung der Exportkontrollorganisation und -prozesse
     
  • Begleitung bei allen exportkontrollrechtlichen Fragen im Tagesgeschäft
     
  • Unterstützung im Rahmen der Klassifizierung einzelner Güter
     
  • Aufbau und Verbesserung von internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen (Internal Compliance Program = ICP)
     
  • Führung von Widerspruchs- oder Klageverfahren
     
  • Vorbereitung und Begleitung von Außenwirtschaftsprüfungen
     
  • Gutachten/Stellungnahmen zu komplexen Rechtsfragen
     
  • Begleitung von Straf- und Bußgeldverfahren
     
  • Testierung für Software und Compliance-Management-Systeme

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Im Bereich Exportkontrolle