Incoterms® 2020

Sie sorgen für klare Regeln im Welthandel: Die Incoterms®. Bei einem Großteil aller internationalen Kaufverträge kommen die Vertragsklauseln zum Einsatz. Verkäufer und Käufer können sich dank der entsprechenden Standardklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC) über die wichtigsten vertragsrelevanten Rahmenbedingungen vereinfacht abstimmen.

Incoterms® müssen explizit im Vertrag formuliert werden

FCA – Free Carrier, CIP – Carriage and Insurance Paid To, DPU – Delivered at Place Unloaded: Lediglich drei Buchstaben und die Angabe eines Lieferortes im Vertrag sorgen dafür, dass detaillierte Regelungen feststehen. Die Incoterms® haben jedoch keinen Gesetzesstatus, sondern müssen von den Vertragsparteien explizit im Vertrag formuliert werden.

Die Wahl der richtigen Klausel will wohl überlegt sein

Von den Incoterms® geregelte Bereiche sind z.B. der Übergang von Waren vom Verkäufer an den Käufer, die Aufteilung der Transportkosten zwischen den Parteien, die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware, die Übernahme der Zollabfertigung bei Ein- und Ausfuhr sowie die Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungsverträgen. 

Die Wahl der richtigen Incoterms®-Klausel will wohl überlegt sein. Gerne steht Ihnen die AWB dabei beratend zur Seite.

Ihr Expertenteam

Im Bereich Incoterms®