Einfuhr von Eisen- und Stahlwerken mit Ursprung in der Russischen Föderation

Wegfall der Einfuhrgenehmigungs- und Urpsrungzeugniszeugnispflicht bei der Einfuhr von Eisen- und Stahlwerken mit Ursprung in der Russischen Föderation

Mit der Verordnung (EU) Nr. 529/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates über die Verwaltung bestimmter Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation aufgehoben.

Die Aufhebung wurde laut Mitteilung der Kommission am 22. August 2012 mit Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation wirksam.

Damit entfallen die Einfuhrgenehmigungspflicht sowie die Pflicht zur Vorlage von Ursprungszeugnissen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.

Die Erstellung und Veröffentlichung eines Runderlasses Außenwirtschaftsrecht hierzu ist in Vorbereitung und wird in Kürze erfolgen.

Quelle: www.zoll.de

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