Freihandelsabkommen EU-Singapur tritt am 21.11.2019 in Kraft

Das von der Europäischen Union und der Republik Singapur am 19.10.2018 unterzeichnete Freihandelsabkommen soll am 21.11.2019 in Kraft treten. Den Beschluss zum Abschluss des Abkommens hat der Rat am 08.11.2019 gefasst.

Das Freihandelsabkommen wird die Zölle auf beiden Seiten senken: Singapur wird alle verbleibenden Zölle auf bestimmte EU-Erzeugnisse (wie alkoholische Getränke) abschaffen und den derzeitigen zollfreien Zugang für alle anderen EU-Erzeugnisse unverändert lassen. Die EU wird ihren Markt für über 80 % aller Einfuhren aus Singapur zollfrei öffnen und alle anderen Zölle innerhalb weniger Jahre abschaffen.

Darüber hinaus werden technische und nichttarifäre Handelshemmnisse in Bereichen wie Elektronik, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Arzneimittel und Medizinprodukte, erneuerbare Energien sowie Roh- und Verarbeitungserzeugnisse tierischen und pflanzlichen Ursprungs abgeschafft.

Detaillierte Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag der EU sowie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

Links

Amtsblatt (EU)
Final green light to the EU-Singapore Free Trade Agreement

Quellen

EUR-Lex
Europäischer Rat