Internet-/Onlinehandel: Gesetzesinitiative zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs

Umsatzsteuerbetrug bei Lieferungen über Internetplattformen sind der Politik und Finanzverwaltung bereits seit längerem bekannt. Mit mehreren Maßnahmen in der Zoll- und Finanzverwaltung versucht man die Steuer­ausfälle einzudämmen und Steuergerechtigkeit herzustellen. Seit 2017 sind bereits viele Fälle bekanntgeworden, in denen Verkäufer (häufig aus Drittstaaten) über den Onlinehandel Waren an Kunden in Deutschland ohne Umsatzsteuer verkauften. Dabei ist teilweise Missbrauch bei der Abrechnung ohne Umsatzsteuer, aber auch bei den Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zölle) festgestellt worden.

Nun hat die Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister eine Gesetzesinitiative zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Zusammenhang mit dem Internet-/Onlinehandel bekannt gegeben.

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Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Zusammenhang mit dem Internet-/Onlinehandel

Quelle

Finanzverwaltung