Kombinierte Nomenklatur für 2021 erschienen

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577 der Kommission vom 21. September 2020 wird Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif mit Wirkung vom 01.01.2021 geändert.

Die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) ersetzt damit die Fassung aus 2020.

Link

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1577

Quelle

Europäische Kommission