Lohn-/Umsatzsteuer: Übergangsfrist für zertifizierte Übermittlung der (Vor-)anmeldungen (elster)

die Finanzverwaltung gewährt nun doch eine Übergangsfrist für die zertifizierte Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen. Hierauf wird im elster-Portal der Finanzverwaltung hingewiesen.

Hintergrund

Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1.1.2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert mit einem Zertifikat übermittelt werden. Hintergrund ist eine Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zum 1.1.2013.

Nunmehr wird klargestellt, dass für eine Übergangszeit bis zum 31.8.2013 Abgaben auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.

Quelle: ELSTERWEB