Neue Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS

Das ZIVIT gab im Folgenden die neue Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS am 26.05.2013 bekannt.

(1) Die deutsche Zollverwaltung hat, um den kommerziellen Warenverkehr mit Drittländern weitgehend automatisiert abzuwickeln, auf der Grundlage von Artikel 61 Buchstabe b) ZK [VO (EWG) Nr. 2913/92] und Artikel 4a), Artikel 4b), Artikel 183 ff. und Artikel 222 bis 224 ZK-DVO [VO (EWG) Nr. 2454/93] bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll- Abwicklungs-System) eingeführt.

(2) Die Regelungen in der vorliegenden Verfahrensanweisung sind gemäß § 8a ZollV für Teilnehmer, Beteiligte, Clearingcenter und Benutzer bindend. Die Verfahrensanweisung unterstützt die Anwendung der Zollvorschriften durch eine einheitliche Regelung der IT-gestützten Zollabfertigung bei den Zollstellen.

(3) Das vorliegende Dokument wird von der Bundesfinanzdirektion Nord erstellt und redaktionell gepflegt.

(4) Für alle Auskünfte, Verbesserungsvorschläge, Meldungen von Fehlern und Ausfallsituationen steht der Service Desk als Ansprechpartner zur Verfügung. Einzelheiten siehe Kapitel 8.1. Service Desk

(5) Änderungen zur Vorgängerversion werden im Text kursiv dargestellt. Zusätzlich wird auf geänderte Absätze durch Randbalken hingewiesen.


Quelle: www.zoll.de