202. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (Taliban-VO)

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Unter „Natürliche Personen“ wird folgender Eintrag gestrichen:

„Mufti Rashid Ahmad Ladehyanoy (auch: a) Ludhianvi, Mufti Rashid Ahmad, b) Ahmad, Mufti Rasheed, c) Wadehyanoy, Mufti Rashid Ahmad). Staatsangehörigkeit: pakistanisch. Weitere Angaben: a) Gründer des Al-Rashid Trust, b) soll am 18. Februar 2002 in Pakistan verstorben sein. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 17.10.2001.“

Der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 11. September 2013 beschlossen, einen Eintrag aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses in unmittelbar geltendes Recht innerhalb der EU hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU vom 19.09.2013 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 895/2013 zur 202. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, bekannt gegeben.

Link: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 895/2013 DER KOMMISSION vom 18. September 2013 zur 202. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

Quelle: EUR-Lex