Änderung der Anhänge der EG-Dual-use-VO

Im Amtsblatt der Europäischen Union L 340/1 wurde am 24.12.2015 bekannt gegeben, dass die EU-Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2420/2015 vom 12. Oktober 2015 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst hat. Diese Delegierte Verordnung ist am 25.12.2015 in Kraft getreten. Hiermit wurden im Einzelnen die folgenden Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 geändert:

Anhang I: Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Anhänge IIa bis IIf: Allgemeine Genehmigungen der EU

Anhang IIg (in Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 und in den Anhängen IIa, IIc und IId dieser Verordnung genannte Liste von Gütern)

Anhang IV: Liste gemäß Art. 22 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 428/2009

Die konkreten Änderungen sind im Einzelnen dem Verordnungstext zu entnehmen.

Links:

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2420 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Unverbindlicher Überblick zu den Änderungen im Anhang I der EG-Dual-use-VO

Quellen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

EUR-Lex