ATLAS-Bewilligungen: weitere Informationen zum EU-TP

In unseren AWB News vom 26.09.2017 informierten wir Sie über die Inbetriebnahme des EU-Trader Portal (EU-TP). Ergänzen­de Informationen hierzu gibt die ATLAS-Info 3751/17 des Informationstechnikzentrum Bund. Konkret geht es um Anträge auf Bewilligungen zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA) und die Neubewertung/Neuerteilung von mitgliedstaatübergreifenden Bestandsbewilligungen.

Anträge auf Erteilung einer Bewilligung zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA) sind nur dann über das EU-Trader Portal (EU-TP) zu stellen, wenn der Wirtschaftsbeteiligte auch tatsächlich eine Ausweitung der Gültigkeit auf zwei oder mehrere Mitgliedstaaten beantragt. In diesen Fällen ist der geografische Geltungsbereich im EU-TP entsprechend auf weitere Mitgliedstaaten auszuweiten. Sofern die CVA-Bewilligung ausschließlich in Deutschland in Anspruch genommen werden soll, ist der Antrag -wie bisher- in Papierform direkt beim zuständigen HZA zu stellen.

Alle Tätigkeiten im Rahmen der Neubewertung/Neuerteilung werden außerhalb des EU-TP/CDMS abgewickelt. Dies gilt auch für Anträge auf Neuerteilung befristeter Bewilligungen. Die Nacherfassung im CDMS erfolgt auf Veranlassung des zuständigen Hauptzollamts. 

Link

ATLAS-Info 3751/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund