BAFA-Merkblatt zur neuen EG - VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 26.03.2015 das Merkblatt zur neuen EG - VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten auf seiner Website veröffentlicht.

Die Neuformulierung der Güterlistennummer 0C004 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (sog. EG-Dual-Use-VO), die am 31.12.2014 in Kraft trat, führt zu einer Reduzierung der Genehmigungspflicht für Ausfuhren von Grafiten.

Ziel dieses Merkblatts ist es, denjenigen, die von dieser Änderung betroffen sind, einen Leitfaden an die Hand zu geben, welche Grafite nun noch unter eine Genehmigungspflicht fallen.

Link: Merkblatt zur neuen EG-VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)