BAFA: Verlängerung und Änderung der AGG Nr. 18–27

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 werden bis zum 31. März 2023 verlängert. Dies teilt das BAFA in einer Vorabinformation mit.

Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 28 und Nr. 32 war zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, da der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinen Genehmigungen erst am 31. März 2023 bzw. am 31. Dezember 2022 endet.


Link:

Allgemeine Genehmigungen

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle