BMF (Österreich) informiert zum neuen EU-Zollentscheidungssystem

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Republik Österreich informiert in einer Mittei­lung über das neue Zollentscheidungssystem der Europäischen Union (EU). Seit dem 02.10.2017 ist es in der EU aktiv.

Ab diesem Zeitpunkt sind Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet, grenzüberschreitende zollrechtliche Entscheidungen, sogenannte Multi-Member States-Bewilligungen, über diese IT-Anwendung zu beantragen bzw. zu verwalten. Bei diesen Multi-Member States-Bewilligungen handelt es sich im Wesentlichen um grenzüberschreitende Bewilligungen (einzige Bewilligungen) über die bestimmte Zollvorgänge im Rahmen dieser Bewilligung auch in den in der Bewilligung genannten Mitgliedstaaten durchgeführt werden können.

Für Bewilligungen, die ausschließlich in Österreich Anwendung finden (sog. Single-Member State-Bewilligungen), ist bis auf weiteres ein schriftliches Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen. Die entsprechenden Anträge werden sukzessive in die Formulardatenbank auf der Website des BMF gestellt.

Weitere Informationen zur Handhabung dieser IT-Anwendung bzw. zur Beantragung derartiger zollrechtlich­er Entscheidungen finden Sie auf der BMF-Website unter folgendem Link: Zollentscheidungssystem

Link

Zollentscheidungssystem

Quelle

Bundesministerium für Finanzen (BMF)