CBAM: EU-Verordnung veröffentlicht

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems veröffentlicht. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bewirkt eine CO2-Bepreisung für Importe aus den Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Wasserstoff und Strom.

Die Verordnung trat am 17. Mai 2023 in Kraft und gilt ab dem 01. Oktober 2023. Damit gelten schon ab Oktober 2023 bestimmte Berichtspflichten für Importeure.


Link:

Amtsblatt (EU) Nr. L 130/52

Quelle:

EUR-Lex