Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung zum UZK veröffentlicht

Die Europäische Union hat im Amtsblatt Nr. L 343 vom 29.12.2015 die delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 (del VO) und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (DVO) zur Umsetzung des Zollkodex der Union (UZK) veröffentlicht. Die del VO und die DVO ergänzen bzw. präzisieren die Regelungen des UZK und ersetzen mit Inkrafttreten des UZK zum 01.05.2016 die derzeit geltende Zollkodex-Durchführungsverordnung. Beide Verordnungen gelten somit ab dem 01.05.2016 verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU.

Zudem hat die Europäische Kommission auf ihrer Website eine Chronik zu den wichtigsten Meilensteinen des UZK veröffentlicht. Neu beschrieben ist darin das Ereignis am 17.12.2015. An diesem Datum hat die Kommission eine delegierte Verordnung verabschiedet, die Übergangsregeln für Wirtschaftsbeteiligte und Zollbehörden festlegt, die während der Entwicklungs- bzw. Einführungsphase der zur Vervollständigung des elektronischen Zolls erforderlichen neuen IT-Systeme zur Anwendung kommen.

Die Verordnung wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht, wenn der Prüfungszeitraum des Europäischen Parlaments und des Rates endet. Damit ist die Verordnung noch nicht verbindlich. Die Übergangsregeln unterstützen ab dem 01.05.2016 den geregelten Übergang vom derzeit geltenden Zollrecht zu den neuen Vorschriften. Details hierzu finden Sie in einem Informationsblatt der Europäischen Kommission.

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