Mit der Delegierten Verordung vom 21. Oktober 2022 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) auf den Weg gebracht.
Diese Delegierte Verordnung tritt voraussichtlich Anfang Januar 2023 in Kraft. Mehr Infos finden Sie auf der BAFA-Website (unter „Güterlisten“).
Dort ist u.a. ein Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I aufgeführt.
Link:
Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
Quelle: