Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert. Am 25. Mai 2023 hat die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2023/996 vom 23. Februar 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung enthält die aktuelle Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821). Die Änderungen traten am 26. Mai 2023 in Kraft.
Weitere Informationen stellt das BAFA unter „Güterlisten“ („Die Güterlisten im Detail / Anhänge EU-Dual-Use-Verordnung“) zur Verfügung.
Links:
Delegierte Verordnung (EU) 2023/996
EU-Dual-Use-VO: Aktualisierung der Anhänge
Quelle: