EU verlängert Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Die EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland werden zunächst bis zum 31.01.2016 verlängert.

Laut EU-Außenminister werde es keine Lockerung der Sanktionen geben, solange der Minsker Friedensplan zum Ukrainekonflikt nicht umgesetzt sei.

Die EU verhängte Ende Juli 2014 erstmals Wirtschaftssanktionen, die dann im September nochmals verschärft wurden. Sie richten sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die wichtige russische Öl- und Gasindustrie.

Ausführliche Informationen zu den einschränkenden Maßnahmen und darüber hinausgehende Verlängerungen finden Sie unter folgenden Links:   

Links:

EU sanctions against Russia over Ukraine crisis

GASP-Beschluss 2015/971 des Rates vom 22. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

GASP-Beschluss 2015/959 des Rates vom 19. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

Quellen:

EUR-Lex

Rat der Europäischen Union